2017 stellte ein Anwohner der Vinxeler Str einen Bürgerantrag, er möchte den rückwärtigen Teil seiner Hofstelle mit einem altersgerechten Wohnhaus sowie einem Doppelhaus bebauen. Die Verwaltung wollte einen größeren Bebauungsplan aufstellen, und die Eigentümer zur Übernahme der Kosten für Planänderung und Planumsetzung sowie Folgekosten verpflichten.

Der vorgeschlagene Geltungsbereich umfasste NICHT das Brüchelchen der Düfenbachquellen, für das der Flächennutzungsplan eine ca 8.500 qm große Grünfläche samt Spielplatz festsetzt.

Ende 2020 wurde zur ersten ASUK-Sitzung nach der Kommunalwahl unter Berufung auf denselben Bürgerantrag von der Verwaltung die Wünsche eines Investors vorgelegt und grundsätzlich beschlossen, darunter:

  • Die Grünfläche am Düfenbach (auffindbar unter dem von der Verwaltung benutzten Namen „Düferbach“) könnte überplant werden, wobei 3 m Abstand vom Bach zu halten sei. Anstelle des Bachs würde wahrscheinlich ein Rückhaltebecken angelegt.
  • 30% Sozialwohnungen (als Voraussetzung, dass der Bplan 50/1 geändert werden kann)
  • mit dem Investor soll eine Planungsvereinbarung abgeschlossen werden, so würde er -wenn ein Bebauungsplan beschlossen wird - zur Übernahme der Infrastrukturkosten verpflichtet.
  • Auf der Fläche des Anwohners solle der gesetzlich vorgeschriebene Spielplatz erstellt werden; diese Fläche würde der Stadt übertragen.

Das bisherige Baurecht (in der 1970ern beschlossener Bebauungsplan 50/1) erlaubt etwa 25 Einfamilienhäuser als reines Wohngebiet. Der Investor möchte zwecks "besserer Wirtschaftlichkeit" über 50 Wohneinheiten (davon 30% öffentlich gefördert), auch als Doppelhäuser errichten. Die Firsthöhe möchte er aufstocken und das reine Wohngebiet (WR) in ein allgemeines Wohngebiet (WA) ändern.

2022 wurden der städtischen Kitaplanung  36 Einfamilienhäuser und  12 Mehrfamilienhäuser,  schlüsselfertig ab 2027, zugrunde gelegt. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans hat hier die Bezeichnung 50/22 erhalten.

Ein Verfahren für einen neuen Bebauungsplan ist in Arbeit (50/22). Es gilt der Bebauungsplan 50/1.

Eine Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes ist in Arbeit.

 

 Karte Düfenbach als pdf zum Download

 

dfenbach karte

 

 

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