Wie hoch ist der Wohnraumbedarf in Bonn und Königswinter?
Gibt es denn noch soviele Flächen?
Genau das ist der Punkt. Die Stadträte geben eine Stellungnahme an die Bezirksregierung Köln, welche Flächen sie für Wohnen bzw Gewerbe bis 2040 verfügbar machen wollen. Sie müssen abwägen, wofür Flächen künftig zur Verfügung stehen sollen.
Stellungnahme der Stadt Bonn: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?0--attachments-expandedPanel-content-body-rows-2-cells-2-cell-link&VOLFDNR=2006956&refresh=false
Stellungnahme der Stadt Königswinter: https://sdnet.koenigswinter.de/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZazYXkF7iqu9bTF-OBdIW_0
Übersichtlich geschätzt und zusammengerechnet durch unseren Verein: (Ein Hektar entspricht 100x100 m = 10.000 m2)
Unser Kommentar (siehe Faktencheck weiter unten):
Die Stadt Bonn hat anerkannt, dass im Stadtgebiet ohne massive Zerstörung von schutzwürdigen Böden, Biodiversität, Entstehungsgebieten und Leitbahnen von Kaltluft, Landschaftsschutzgebieten, praktisch keine neue Siedlungsbereiche mehr möglich sind.
Die Stadt Königswinter hat genauso viel Flächen angemeldet, wie der von den Behörden genannte Bedarf beträgt.
Wie errechnen die Behörden den Wohnraumbedarf ?
Für die Bedarfsberechnung für Wohnraum wird in erster Linie die zukünftige Bevölkerungsentwicklung bzw. die Prognose der Haushaltszahlen für den Planungszeitraum zugrunde gelegt. Dabei wird u.a. grundsätzlich auch in langfristig schrumpfenden Regionen/ Kommunen ein Grundbedarf in Höhe von 0,1 % des Wohnungsbestandes festgelegt, der dann für jedes Jahr des Planungszeitraumes mit rückgängiger Bevölkerungsprognose angerechnet wird. Um diese Zahlen in Flächen umzusetzen, werden die bestehenden Siedlungsdichten (Wohneinheiten/ ha) herangezogen: Während in Einfamilienhausgebieten mit einer Dichte von z.B. 25 WE/ ha aus einem Bedarf von 1000 Wohneinheiten 40 ha Flächenbedarf werden, ergibt sich in verdichteten Gebieten mit überwiegend Geschosswohnungsbau von z.B. 50 WE/ ha nur ein Flächenbedarf von 20 ha.
Hinzu kommt, dass grundsätzlich ein Planungs- und Flexibilisierungszuschlag von 20 % auf den errechneten Gesamtbedarf gewährt werden kann. Dieser soll zum einen die kommunale Planungshoheit unterstützen, zum anderen für den Fall Abhilfe schaffen, dass sich Flächen bei der bauleitplanerischen Umsetzung als nicht entwickelbar erweisen, z.B. weil die Flächen nicht zum Kauf zur Verfügung stehen oder aufgrund von Altlasten oder anderer Restriktionen Hindernisse auftreten. Dann soll der Bedarf über diese Zuschlagsflächen gedeckt werden.